Aufgaben des Logistik-Koodinators bei der Abwicklung von Bauvorhaben im Gleisbau

Warum ist Logistik für die Abwicklung einer Baustelle erforderlich ?

Der Logistik-Koordinator ist Bindeglied zwischen Externer und Interner Baustellenlogistik. 1. Was ist Externe Baustellenlogistik ? Die Externe Baustellenlogistik ist die Zufuhr von Material, Maschinen und Transportmitteln vom Ausgangsort zum dafür bestimmten Abstell/Hinterstellpunkt der Baustelle. 2. Was ist Interne Baustellenlogistik ? Die Interne Baustellenlogistik ist der Transport von Material, Maschinen und Transportmitteln vom Abstellpunkt zur Baustelle. Durch Reduzierung von Anlagen bei der DB Netz-AG werden die Entfernungen zwischen Abstellmöglichkeiten für Material, Maschinen und Baustelle immer größer. Logistik beeinflußt maßgebend die zeitgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Baumaßnahmen. 3. Baustellenlogistik heißt bedarfsgerechte Bereitstellung von Material, Transportmittel und Maschinen zum vorgegebenen Zeitpunkt, in der richtigen Reihenfolge ( nach aktuellem Bauablaufplan ) am definierten Ort, ohne Störung des geplanten Zugbetriebes und alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten.

Vertragliche Beziehungen:

1.Bauleistungsvertrag

Vertrag über die Erbringung einer Bauleistung zwischen Bauherr AG ( Deutsche Bundesbahn AG ) und AN Bauauftragsnehmer Verantwortlich in der Baustelle ist der Bauleiter nach § 3 Baustellenordnung.

2.Dienstleistungsvertrag

Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung zwischen Bauauftragsnehmer und Logistikdienstleister. (Logistik, Arbeitszugführer Lokführer ) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Verantwortlich für betriebliche Umsetzung des Betriebsablaufplanes und Durchsetzung des Arbeitsschutzes in seinem Arbeitsbereich ist der Logistikleiter als Erfüllungsgehilfe des Bauauftragsnehmers ( Bauleiter ) gem. §278 BGB, daraus resultiert die Weisung- und Kontrollbefugnis gegenüber Arbeitszug- und Triebfahrzeugführer (Lokführer bzw. Lotse ). Personaleinsatz und Kontrolle über Qualifikationen und Ortskenntnisse, sowie Einweisung in den Betriebsablauf.

Funktionen und Aufgaben in der Baustelle

1. Planer DB Netz AG 6. Baubetriebskoordinator 10. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
2. Bauüberwacher 11. Logistikkoordinator
3. Fahrdienstleiter7. Bauleiter 12. Arbeitszugführer
4. Betriebszentrale8. Sicherungsüberwachung 13. Triebfahrzeugführer
5. Technisch Berechtigter9. Schaltantragsteller 14. Notfallmanager
   

1. Planer

-plant seitens des Auftragsgebers ( AG ) die Maßnahme ( Zeit / Umfang / Modus ). -erstellt Leistungsverzeichnis ( LV ) für Ausschreibung der Baumaßnahme. -lädt ein zur Bauanlaufbesprechung.

2. Bauüberwacher

-überwacht die vertragskonforme Erbringung der Bauleistung gemäß Auftrag, -vertritt die Interessen des Auftraggebers ( AG ) ( Bauherr ) gegenüber dem/den Auftragsnehmer(n),(BauAN ). -dokumentiert das Baugeschehen und verantwortet durch seine Bestätigung die Rechtmäßigkeit der Forterungen des AN durch Anerkennung und Bescheinigung der erbrachten und dokumentierten Bauleistung

3. Fahrdienstleiter

-regelt den Zugbetrieb auf Basis der Betra und Bahnhofsfahrordnung, -regelt die Umsetzung des baustellenbezogenen Betriebsablaufes im Rahmen des allgemeinen Betriebes, -erteilt in jeden Einzelfall die Fahrerlaubnis für Fahrten von Schienenfahrzeugen im Zusammenhang mit der Baustelle.

4. Betriebs-Zentrale

-Steuert und koordiniert die Zugfolge auf Basis des Regelfahrplanes. -Ist Ansprechpartner für Sperrzeitüberschreitungen, bei Anforderung von dringlichen Hilfszügen.

5. Technisch-Berechtigter

-beantragt die Sperrpause laut Betra. -meldet nach Beendigung der Bauarbeiten (nach der Meldung vom Bauleiter) dem Fahrdienstleiter das gesperrte Gleis/Weiche befahrbar. -ist Ansprechpartner für den Fahrdienstleiter.

6. Baubetriebskoordinator

-Sorgt für die betrieblichen Grundlagen der Baustelle. -Prüft die Betra-Anträge. -Setzt die Betra/en in Kraft. -Überwacht die baubetriebliche und betriebliche Abwicklung der Baustelle. -Ist grundsätzlich für die Betriebssicherheit der Baustelle verantwortlich.

7. Bauleiter

-ist Vertreter des Auftragnehmer und damit für die technische und logistische Abwicklung der Baustelle verantwortlich. -ist für den Arbeitsschutz innerhalb der Baustelle verantwortlich. -ist der wichtigste ständige Partner des LO-KO. -meldet dem Technischen Berechtigten das Gleis/Weiche befahrbar. -ist kostenverantwortlich für die Baumaßnahme.

8. Sicherungsüberwacher

-ist für die Abwehr von Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb grundsätzlich verantwortlich.

9. Schaltantragsteller

-ist verantwortlich für die Beantragung der Ein und Abschaltung bei der Zentrale Einschaltstelle(ZES ), sowie Erdung der Fahrleitung.

10. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

-überwacht die Einhaltung der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorschriften.

11. Logistikkoordinator

-ist Bindeglied zwischen Baudurchführung und Betrieb. -arbeitet im Auftrag des Bau-Auftragsnehmer ( AN ). -Organisiert den betrieblichen Ablauf der reibungslosen Ver- und Entsorgung der Baustelle. -Ist verantwortlich für die logistische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Baustelle. -Führt das Logistiktagebuch.

12. Arbeitszugführer

-begleitet den Arbeitszug als Rangierbegleiter. -arbeitet nach Weisung des Logistik-Koordinators auf Basis des Betriebablaufplanes.

13. Triebfahrzeugführer

-ist für die sichere Durchführung aller Zug und Rangierfahrten seines Triebfahrzeuges verantwortlich.

14. Notfallmanager

-wird durch den Bauüberwacher informiert bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb. -trifft Notfallmaßnahmen.

Aufgaben des Logistikkoordinators

-in der Vorbereitungsphase. -in der Durchführungsphase. -in der Nachbereitungsphase. -zur Sicherstellung des reibungslosen Betriebsablaufes als Bindeglied zwischen der technischen Planung und der betrieblichen Durchführung.

In der Vorbereitungsphase

-Teilnahme an Baubesprechung, z.T. auch an Erstbegehungen. -Erarbeiten der Betriebablaufpläne ( Fortschreibung), Gleisbelegungsplänen, incl. Hinterstellmöglichkeiten in Abstimmung mit Carco/Netz/Regio, Personaleinsatzpläne, Reihungsplan für Arbeitszüge. -Auswahl geeigneter Arbeitszuglokomotiven, Transportmittel. -Bestellung und Disposition der Einsätze von Arbeitszuglokomotiven mit Triebfahrzeugführer und Arbeitszugführern ( bei Bedarf Lotsen ). -Prüfung der Qualifikation der einzusetzenden Personale. -Organisation der Personalablösungen ( Tz, Azf ). -Bestellung und Disposition von Wagenressourcen ( Straße/Schiene ). -Bestellung von Trassen, Organisation von Drehfahrten. -Erarbeiten und Bestellung baustellenbezogener Fahrpläne. -Einweisung der Personale im Aufgabenbereich in den Arbeitsschutz. -Immer in Abstimmung mit dem Bauleiter und auf Basis des Bauablaufplanes.

In der Durchführungsphase

-Steuerung des Stoffzulaufes, bei Bedarf Organisation von ausserplanmäsigen Transporten. -Durchführung von Eingangsprüfungen für zulaufende Materialien, Wagen, Maschinen nach Art, Stückzahl und Arbeitsrichtung. -Zusammenstellen der Arbeitszüge nach Reihungsplan. -Organisation und Überwachung des baustellenbezogenen Arbeitszugbetriebes -Organisation Triebfahrzeug- und Arbeitszugführerwechsels. -Abzeichnen der Arbeitsnachweise ( Tf / Azf). -Zu-/Abfuhr von Materialien, Baumaschinen und Leerwagen nach Betriebablaufplan, bzw. Weisung des Bauleiters. -Zusammenarbeit mit den operativen Stellen von DB Cargo AG/ Transporteuren, DB Netz-AG und Subunternehmern. -Erstellung der Frachtpapiere/Wagenlisten. -Transportbestellung ( Transportauftrag, Wagenlisten, Abfallrechtliche Begleitpapiere) (Transportauftrag Übernahmeschein Begleitschein ). -Freimeldung entladener/ nicht benötigter Wagen. -Dokumentation des Baustellenablaufes im Logistiktagebuch / Projektmappe. -Anpassung des Betriebsablaufplanes auf Veränderungen im Bauablauf Soll – Ist. -Crash-Management und Trouble-Shooting, Organisation von Ad-hoc-Einsätzen.

In der Nachbereitungsphase

-Beräumen der Baustelle. -Aufnahme und Weitermeldung der nicht/teilweise entladenen Transportmittel. -Freimeldung leerer Transportmittel. -Bereitstellung von Wagen für den Versand. -Crash-Management und Trouble-Shooting, Organisation von Ad-hoc-Einsätzen. -Abschluss Logistiktagebuch / Logistikbericht.

Stellung des Logistikkoordinators im Bau- und Betriebsdienst

-ist Erfüllungsgehilfe des Bauauftragsnehmers, das bedeutet permanente Abstimmung mit dem Bauleiter, Zustimmung bei kostenwirksamen Maßnahmen. -ist Bindeglied zwischen Baudurchführen und Abwicklung des Eisenbahnbetriebes. -sichert den Abgleich der technischen Planung und Ausführung der Baumaßnahme mit den betrieblichen Erfordernissen bei Abweichungen von Soll-Ablauf. -trifft Entscheidungen und setzt Maßnahmen zur Sicherstellung einer reibungslosen logistischer Abwicklung der Baumaßnahme um. -seine Aufgaben beginnen mit der Maßnahmenvorbereitung/ Prüfung der betrieblichen Machbarkeit der Ausführungsplanungen und enden nach Durchführung der Baumassnahme mit der erfolgten Baustellenberäumung und Dokumentation. -ist verantwortlich für die Logistik eingesetzten Personal im Rahmen der Baustellen-Abwicklung (Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, Einsatzvoraussetzungen ).

Entsorgung von Altmaterial

Gesetzliche Grundlagen ist das Kreislaufwirtschaft-und Abfall-Gesetz (KrW-/AbfG). Zweck: Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Geltung für die -Vermeidung -Verwendung -Beseitigung von Abfällen. (Beseitigung umfasst Bereitstellung, Überlassung, Einsammeln, Befördern, Behandeln, Ablagern von Abfallen). Unterscheidung in : -Besonders überwachungsbedürftige Abfälle. -Nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle. -nach Katalog der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit 6-stelliger Schlüsselnummer. Abfallerzeuger gem. § 3 (5) KrW-/AbfG): -Jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeiten Abfälle angefallen sind. -Abfallbesitzer im Sinne des KrW-/AbfG. -jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat.

Dokumente bei der Entsorgung von Altmaterial

Übernahmeschein (ÜS) 3-teilig Folgende Unterschriften bei der persönlichen Übergabe/Übernahme des Materials und der Dokumente sind zwingend erforderlich: 1.) Abfallerzeuger = DB Netz-AG 2.) Abfallbeförderer = Transporteur des Altmaterials. 3.) Abfallentsorgers = Empfänger des Altmaterials. Begleitschein (BS) 6-teilig Teil 1 Weiß Ablage im Nachweisbuch des Erzeugers (Unterschrift des Beförderers) Teil 2 Rosa Rücksendung an die Behörde (Unterschrift Entsorger und Transporteur und Entsorger) Teil 3 Blau Rücksendung an die Behörde (Unterschrift Transporteur und Entsorger) Teil 4 Gelb Ablage im Nachweisbuch des Beförderers (Unterschrift des Entsorger) Teil 5 Altgold Rücksendung an den Abfallerzeugers (Unterschrift Entsorger und Transporteur) Teil 6 Grün Ablage im Nachweisbuch des Entsorgers (Unterschrift des Beförderers) Entsorgung mit Genehmigung nach § 25 KrW/AbfG (Besonders Überwachungsbedürftiger Abfall) Gutart: Holzschwellen (Abfallschlüsselnummer 17 02 04) Mindestbestellfrist: 7 Tage Dokumente: Kopie der Genehmigung nach § 25 KrW/AbfG (Freistellungsbescheid). Original Übernahmeschein (ÜB). Frachtbrief/Transportauftrag. Wagenliste. Entsorgung von Holzschwellen ohne Genehmigung nach $ 25 KrW/AbfG. Siehe Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit Begleitschein.

Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit Begleitschein

Gutart: Altschotter > Z2 (Abfallschlüsselnummer 17 05 07). Besonderst verunreinigte Betonschwellen Z2 (Abfallschlüsselnummer 17 08 01). Mindestbestellfrist 35 Tagen Dokumente: Kopie VE (Verantwortliche Erklärung), Kopie AE (Annahmeerklärung), Kopie BB (Behördliche Bestätigung). alle 3 Dokumente zusammen = Entsorgungsnachweis – EN -) Original Begleitschein mit EN – Nummer (BS 6-teilig ). Frachtbrief/ Transportauftrag. Wagenliste. Entsorgung nach Vereinfachten Verfahren für die Entsorgung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit Übernahmeschein: Gutart: Altschotter bis Z“ Abfallschlüsselnummer 17 05 08. Unbelastete Betonschwellen (Abfallschlüsselnummer) 170101). Mindestbestellfrist: 14 Tage Dokumente: Kopie VE (Verantwortliche Erklärung). Kopie AE (Annahmeerklärung) des Abfallentsorgers. (beide Dokumente zusammen = Entsorgungsnachweis – EN -) Original Begleitschein mit EN – Nummer (ÜS). Frachtbrief/ Transportauftrag. Wagenliste.